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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Bild1Die Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Familien und Lebensgemeinschaften eine intensive Betreuung und Begleitung bei Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Schwierigkeiten, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen an. Die SPFH ist gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet. Diese Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie bzw. Lebensgemeinschaft. Sie steht unter der Leitnorm „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Die Ziele der SPFH sind:

  • Beziehungsaufbau, Motivation schaffen für die Entstehung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen der Familie und der Fachkraft,
  • Sicherstellung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie,
  • Gewährleistung und Versorgung der Kinder,
  • Handlungskompetenz der Eltern verändern und stärken,
  • Die Eltern sollen ihren Kindern eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten
  • Verständnis schaffen für kindliches Verhalten
  • Sensibilisierung im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen von Kindern
  • Schaffung eines gesundheitlich und emotional förderlichen Umfeldes der Kinder
  • Entschuldung – Unterstützung und Sicherstellung der materiellen Grundlagen der Familie
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem und in den Außenbeziehungen
  • Auflösung von familiärer Isolation und Einbindung in ein tragfähiges Netz
  • Stärkung von Problemlösungskompetenz
  • Kooperation mit Institutionen, Ämtern, Behörden und Kirchengemeinden
  • das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten und den Willen zur Veränderung zu stärken
  • Strukturgebung (geregelte Abläufe, Verbindlichkeiten einhalten)
  • Unterstützung sozialer Kontakte
  • Gewährleistung der Versorgung der Kinder
  • Reduzierung der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen
  • Entlassung in die vollständige Eigenverantwortung