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Erziehungsbeistandschaften (EB)

Bild2Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante, die Erziehung in der Familie ergänzende Hilfe mit beratendem Charakter. Sie zielt auf die Wiederherstellung tragfähiger Beziehungen innerhalb des Familien­systems ab. Sie setzt bei den Stärken und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen und deren Eltern an und unterstützt sie bei der Weiter­entwicklung und Erweiterung vorhandener Kompetenzen. Sie konzentriert sich im Hilfeprozess vor allem auf die Begleitung und Unterstützung der Kinder/Jugendlichen selbst, bezieht aber auch das soziale Umfeld mit ein. Das Angebot der Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Minderjährige und junge Erwachsene, deren psychische und physische Entwicklung durch problematische Familienbeziehungen oder -strukturen gefährdet oder geschädigt ist und die deshalb eine längerfristige Unterstützung bei der Lösung von unterschiedlichen Entwicklungsproblemen benötigen.

Das vorrangige Ziel während der Betreuung ist es, die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu stärken sowie die Beziehung zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern bzw. Jugendlichen zu fördern und zu verbessern. Erziehungsbeistandschaft hat präventiven Charakter. Durch gezielte Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten, beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen, soll eine Fremdunterbringung vermieden und die gesamte Familie in ihrer Kompetenz gestärkt werden.

Die Erziehungsbeistandschaft arbeitet ressourcen- und lebenswelt­orientiert. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ein wichtiges Element ist die Rückkopplung der Arbeit mit den Kindern zu den Eltern. Die konkreten, persönlichen Ziele der Kinder/Jugendlichen sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit dem jungen Menschen im Hilfeplanverfahren erarbeitet, beschrieben und vereinbart.