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Familienhebamme

Bild3Der Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit einer Familienhebamme ist auf die medizinische und psychosoziale Beratung von denjenigen Schwangeren, jungen Müttern und ihren Säuglingen angelegt, bei denen auf Grund vorliegender oder drohender Risikofaktoren die Gefahr einer Kindesvernachlässigung prinzipiell möglich ist und bei denen durch aufsuchende Betreuung und Stärkung der Elternkompetenz diese Gefahr gebannt oder zumindest stark vermindert werden kann.

Die Familienhebamme unterstützt

  • Schwangere und junge Mütter mit ausgeprägter Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. deutlichen Zeichen der Überforderung,
  • Alkohol- und Drogenabhängige sowie suchtgefährdete Schwangere und junge Mütter,
  • allein erziehende Mütter und allein erziehende Väter mit besonderer Belastung und Zeichen der Überforderung,
  • Mütter mit chronisch kranken Kindern,
  • Mütter ausländischer Herkunft ohne soziale Einbindung,
  • Behinderte (geistig und/oder körperlich) Schwangere und junge Mütter,
  • Chronisch kranke Schwangere und Mütter,
  • minderjährige Mütter,
  • Frauen mit Gewalterfahrung körperlicher und seelischer Art,
  • psychisch kranke Schwangere und Mütter,
  • Frauen mit regelwidrigen Schwangerschaften,
  • sozialbelastete Schwangere und junge Mütter,
  • Mütter mit zu früh geborenen Kindern.

Aufgabenfelder

Die Betreuung der Schwangeren, der jungen Mutter und des Säuglings durch die Familienhebamme findet in der Regel im vertrauten häuslichen Bereich (Hausbesuch) der Familie statt. Die Familienhebamme übernimmt allgemeine Tätigkeiten einer Hebamme, wie Vorsorge, Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge und Stillberatung. Darüber hinaus besteht ihre besondere Aufgabe in der Stützung der Mutter bei der Betreuung des Säuglings während des gesamten ersten Lebensjahres. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund, das durch die Entwicklung einer guten Mutter-Kind-Bindung sowie der Stützung und Förderung der Elternkompetenz gesichert werden soll. Dies beinhaltet im Besonderen folgende Aufgaben:

  • Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings,
  • Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind,
  • Verfolgen der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings,
  • Hinwirken auf die Erschaffung einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung sowie eines für den Säugling gesunden Verhaltens der Mitbewohner, z. B. Raucherentwöhnung,
  • Verringerung des Fernsehkonsums und Erlernen einer Medienkompetenz,
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung sowie bei der Einhaltung von Terminen, d. h. insgesamt Hinwirken auf die Einhaltung einer Alltagsdisziplin,
  • Hilfe bei der Beseitigung einer bestehenden sozialen Isolierung von Mutter und Kind durch Einbindung in Mutter-Kind-Gruppen und Ähnliches,
  • Stützung der Mutter bei bestehender erheblicher emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling sowie Hilfe bei bestehender Überforderung,
  • Hilfe beim Erlernen einer Elternkompetenz,
  • erhöhte Aufmerksamkeit für alle Zeichen einer sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder sogar Kindesmisshandlung,
  • Einbindung des Vaters und des familiären Umfeldes in die Sorge und Betreuung des Kindes.